Zuwiderhandlung gegen Mietpreisvorschriften
§ 3 WiStG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zuwiderhandlung gegen Mietpreisvorschriften; Erkundigungspflicht
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Erkundigungspflicht des Vermieters bezüglich Mietpreisüberschreitungen.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Mit Recht ist das Amtsgericht der Ansicht, daß der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat und ein etwa bei ihm bestehender Verbotsirrtum schon deshalb als vermeidbar anzusehen ist, weil er seiner Erkundigungspflicht nicht genügt hat. Wer meint, er könne die Frage, ob sein Verhalten einem bußbewehrten Verbot unterliegt, ohne Erkundigung bei der zuständigen Fachbehörde unter Benutzung von Entscheidungen eines für Bußgeldsachen nicht zuständigen Gerichts selbst entscheiden, kann sich nicht ernstlich auf die Unvermeidbarkeit seiner rechtsirrigen Folgerungen berufen.