Zustimmungsklage/Überlegungsfrist
AG Wedding19 C 267/8804.12.1988MM 1989, 287
§ 2 Abs. 3 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Zustimmungsklage/Überlegungsfrist; Klage/auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Überlegungsfrist/des § 2 Abs. 3 MHG; Zulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Zustimmungsklage/Zulässigkeit
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine noch während der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 MHG eingereichte Klage ist nur dann zulässig, wenn sie erst nach dem Ablauf der Überlegungsfrist zugestellt wird. Wird sie vorher zugestellt, ist sie verfrüht und unzulässig. Die Klage wird auch nicht zulässig dadurch, daß während der Prozeßdauer die Überlegungsfrist abläuft.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Ebenso: AG Münster WM 80, 81