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Zurückbehaltungsrecht des Mieters

BGHV ZR 90/8107.05.1982NJW 1982, 2242

§§ 320, 536, 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Mängel der Mietsache; Einrede des nicht erfüllten Vertrages; Minderung des Mietzinses; Gewährleistungsansprüche; Erfüllungsanspruch

Leitsatz (nichtamtlicher)

häufig von der Redaktion verfasst

Ist die Mietsache mangelhaft, kann der Mieter gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben. Dieses Recht wird durch seine Gewährleistungsansprüche (§§ 537 ff. BGB) nicht ausgeschlossen.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. AG Tiergarten - 5 C 317/86 - Urt. v. 20.10.1986 in MM 1987, 146

Zurückbehaltungsrecht des Mieters — BGH V ZR 90/81 — vera