Zurückbehaltungsrecht des Mieters
BGHV ZR 90/8107.05.1982NJW 1982, 2242
§§ 320, 536, 537 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Mängel der Mietsache; Einrede des nicht erfüllten Vertrages; Minderung des Mietzinses; Gewährleistungsansprüche; Erfüllungsanspruch
Leitsatz (nichtamtlicher)
häufig von der Redaktion verfasst
Ist die Mietsache mangelhaft, kann der Mieter gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben. Dieses Recht wird durch seine Gewährleistungsansprüche (§§ 537 ff. BGB) nicht ausgeschlossen.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. AG Tiergarten - 5 C 317/86 - Urt. v. 20.10.1986 in MM 1987, 146