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Zuordnungsvorbehalte, Veräußerung von Unternehmensanteilen

BVerwGBVerwG 10 B 21.16 (10 C 4.17)21.06.2017ZOV 2017, 149

VZOG §§ 1c, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Frage, ob Zuordnungsvorbehalte nur im sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen zulässig sind.

(Leitsatz der Redaktion)

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

1 Die zulässige Beschwerde der Bekl. ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen. Das Revisionsverfahren führt auf die Frage, ob sich aus §§ 1c, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Vermögenszuordnungsgesetzes - VZOG - ergibt, dass Zuordnungsvorbehalte nur im sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen zulässig sind.

2 Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben. Wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen.