Zuordnungsvorbehalte, Veräußerung von Unternehmensanteilen
VZOG §§ 1c, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Frage, ob Zuordnungsvorbehalte nur im sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen zulässig sind.
(Leitsatz der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
1 Die zulässige Beschwerde der Bekl. ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen. Das Revisionsverfahren führt auf die Frage, ob sich aus §§ 1c, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Vermögenszuordnungsgesetzes - VZOG - ergibt, dass Zuordnungsvorbehalte nur im sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen zulässig sind.
2 Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben. Wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen.