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Zumutbarkeit eines Ersatzmieters

OLG Hamm4 REMiet 13/8206.04.1983RiM 1, 959; GE 1983, 533

§ 552 BGB, § 564 BGB, § 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Zumutbarkeit eines Ersatzmieters; Mietverhältnis auf Zeit; Vorzeitige Beendigung; Ersatzmieter; Zumutbarkeit; Unverheiratetes Paar; Ablehnungsgründe

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Benennt der Mieter, der aus persönlichen Gründen vorzeitig aus einem Wohnungsmietvertrag entlassen werden möchte, ein nicht verheiratetes Paar verschiedenen Geschlechts als Ersatzmieter, so ist es dem Vermieter, auch wenn er nicht in demselben Haus und nicht einmal in demselben Ort wohnt, nicht von vornherein verwehrt, nur aus Gründen seiner religiösen Überzeugung dieses Paar zum Nachteil des Mieters als Ersatzmieter abzulehnen. Die genannten - und etwaige sonstige Ablehnungsgründe des Vermieters sind vielmehr gegen die Belange des Mieters nach den Gesichtspunkten von Treu und Glauben abzuwägen. Eine derartige Abwägung ist jeweils Sache des Einzelfalls und insoweit einer näheren Regelung durch Rechtsentscheid nicht zugänglich.