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Zumutbarkeit der Modernisierungsmaßnahmen, Wertverbesserungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme, Duldungspflicht des Mieters, Energieeinsparung, Verhältnis zur Mieterhöhung, Modernisierungseffekt, Isolierglasfenster

AG Charlottenburg12 b C 97/8810.06.1988GE 1988, 951

§ 541 b BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Frage, wann der Einbau von Isolierglasfenstern anstelle vorhandener Einfachfenster in Küche und Mädchenkammer eine Wertverbesserung ist.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die hier in Frage stehende Maßnahme, der Austausch von Einfachfenstern in der 10 qm großen Küche und der 8 qm großen Mädchenkammer, kann als Wertverbesserungsmaßnahme anzusehen sein, wenn er zu einer nachhaltigen Einsparung von Heizenergie führt.

Hierzu hat der Kl. vorgetragen, daß mit einer Einsparung von 30 bis 40 % des auf die beiden Räume entfallenden Wärmebedarfs zu rechnen sei. Gegenübergestellt werden können also ein Betrag von 18,- DM, der voraussichtlich die Einsparung von Heizenergie darstellt, und auf der anderen Seite ein Betrag von 46,18 DM, um den sich nach der Berechnung des Kl. der monatliche Mietzins erhöhen wird. Rechnerisch folgt aus dieser Gegenüberstellung, daß die Mieterhöhung um 150 % über dem Einsparungseffekt liegen wird. Das Gericht ist der Auffassung, daß dieses Verhältnis von Einsparungseffekt und zu erwartender Mieterhöhung unangemessen ist und folglich nicht zu einer Duldungspflicht des Mieters führt. Auch wenn also der Einbau isolierverglaster Fenster anstelle von Einfachfenstern in Küche und Bad als Wertverbesserung und sinnvolle Maßnahme im Hinblick auf die Einsparung von Heizenergie bejaht wird, so ergibt sich die Duldungspflicht im konkreten Fall immer nur unter Berücksichtigung der Gesamtumstände. Die Frage der Zumutbarkeit ist dabei nicht nur zu prüfen unter dem Blickwinkel, ob dem einzelnen Mieter aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Lage die Mieterhöhung zuzumuten ist; eine Modernisierungsmaßnahme kann auch dann für sich allein unzumutbar sein, wenn die angekündigte Mieterhöhung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Modernisierungseffekt besteht. Dies ist hier der Fall.

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

vgl. LG Berlin - 61 S 202/88 - Urt. v. 20.10.1988; LG Berlin - 61 S 37/84 - Urt. v. 19.11.84; LG Berlin - 63 S 37/84 -, Urt. v. 14.6.1985