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Zugang der Kündigung

LG Berlin65 S 29/8225.06.1982GE 1983, 77

§ 132 Abs. 1 BGB, § 564 Abs. 2 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zugang der Kündigung; Zugang der Kündigung, Kündigung, Zustellung, Zustellung durch Niederlegung, Zustellung der Kündigung, Niederlegung bei der Postanstalt, Gerichtsvollzieher - Zustellung

Leitsatz:

häufig von der Redaktion verfasst

Die durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers bewirkte Zustellung der Kündigung an den Mieter gilt dem Vermieter gegenüber als Zugang der Kündigung, und zwar ungeachtet dessen, daß die Kündigungserklärung bei der Postanstalt niedergelegt worden ist und der Mieter die Mitteilung der Niederlegung nicht zur Kenntnis genommen hat.