Zugang der Kündigung
LG Berlin65 S 29/8225.06.1982GE 1983, 77
§ 132 Abs. 1 BGB, § 564 Abs. 2 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zugang der Kündigung; Zugang der Kündigung, Kündigung, Zustellung, Zustellung durch Niederlegung, Zustellung der Kündigung, Niederlegung bei der Postanstalt, Gerichtsvollzieher - Zustellung
Leitsatz:
häufig von der Redaktion verfasst
Die durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers bewirkte Zustellung der Kündigung an den Mieter gilt dem Vermieter gegenüber als Zugang der Kündigung, und zwar ungeachtet dessen, daß die Kündigungserklärung bei der Postanstalt niedergelegt worden ist und der Mieter die Mitteilung der Niederlegung nicht zur Kenntnis genommen hat.