Zu niedrige Raumtemperatur
LG Berlin64 S 33/8810.11.1988GE 1989, 149
§ 537 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Zu niedrige Raumtemperatur; Wohnungsmietvertrag; Mangel der Mietsache; Gewährleistungspflicht; Raumtemperatur, vertraglich vereinbarte; Zimmertemperatur; Mietzinsminderung; Mindesttemperatur, Nichteinhaltung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine ständige Raumtemperatur unter der vertraglich vereinbarten Mindesttemperatur berechtigt den Mieter zur Minderung der anteiligen Raummiete (Kaltmiete).
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Nach Auffassung der Kammer berechtigt eine Raumtemperatur von ständig unter 18°C zur Minderung von pro Zimmer 10 % der Kaltmiete, also insgesamt 20 % der Kaltmiete.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. auch AG Schöneberg - 15 C 75/83 - Urt. v. 29.3.1983 zu § 536 BGB