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Zu niedrige Raumtemperatur

LG Berlin64 S 33/8810.11.1988GE 1989, 149

§ 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Zu niedrige Raumtemperatur; Wohnungsmietvertrag; Mangel der Mietsache; Gewährleistungspflicht; Raumtemperatur, vertraglich vereinbarte; Zimmertemperatur; Mietzinsminderung; Mindesttemperatur, Nichteinhaltung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine ständige Raumtemperatur unter der vertraglich vereinbarten Mindesttemperatur berechtigt den Mieter zur Minderung der anteiligen Raummiete (Kaltmiete).

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Nach Auffassung der Kammer berechtigt eine Raumtemperatur von ständig unter 18°C zur Minderung von pro Zimmer 10 % der Kaltmiete, also insgesamt 20 % der Kaltmiete.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. auch AG Schöneberg - 15 C 75/83 - Urt. v. 29.3.1983 zu § 536 BGB

Zu niedrige Raumtemperatur — LG Berlin 64 S 33/88 — vera