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Zahlung erhöhter Miete ohne Vorbehalt

LG Berlin65 S 496/8214.10.1983GE 1984, 85

§ 535 BGB, § 305 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Zahlung erhöhter Miete ohne Vorbehalt; Mietzinserhöhung; Vertragsänderung; Zahlung ohne Vorbehalt

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Mietzinserhöhung wird nicht vertraglich geschuldeter Bestandteil des Mietzinses, wenn für zwei aufeinander folgende Monate der Erhöhungsbetrag ohne Vorbehalt gezahlt wird, aber unmittelbar danach Streit über die preisrechtlich zulässige Höhe und Zusammensetzung des Mietzinses entsteht.