Zahlung erhöhter Miete ohne Vorbehalt
LG Berlin65 S 496/8214.10.1983GE 1984, 85
§ 535 BGB, § 305 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Zahlung erhöhter Miete ohne Vorbehalt; Mietzinserhöhung; Vertragsänderung; Zahlung ohne Vorbehalt
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Mietzinserhöhung wird nicht vertraglich geschuldeter Bestandteil des Mietzinses, wenn für zwei aufeinander folgende Monate der Erhöhungsbetrag ohne Vorbehalt gezahlt wird, aber unmittelbar danach Streit über die preisrechtlich zulässige Höhe und Zusammensetzung des Mietzinses entsteht.