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Wohnwertzuschlag

LG Berlin29 S 19/8502.07.1985GE 1985, 1101

§ 3 Abs. 3 Nr. 1 XII. BMG, § 5 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wohnwertzuschlag; fehlende Fassade; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Brandmauer; Fassade

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Eine Brandmauer ist keine Fassade im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 1 XII. BMG.

2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß.