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Wohnwertzuschlag

AG Wedding5 C 60/8214.03.1985GE 1985, 1035

§ 5 XII. BMG, § 20 AMVOB, HeizkostenVO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wohnwertzuschlag; Heizungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Heizkosten; Öltankversicherung; Tankhaftpflichtversicherung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig.

2. Die Kosten für die Öltankversicherung stellen Heizkosten dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Auch der geltend gemachte Wohnwertzuschlag ist zulässig, da er als verfassungsgemäß anzusehen ist (Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Januar 1985 - 64 S 305/84 -, abgedruckt in DAS GRUNDEIGENTUM 1985, 189).

Auch die Tankhaftpflichtversicherung wird als zulässiger Teil der Heizkostenabrechnung angesehen. Die Tankhaftpflichtversicherung steht nach der Auffassung des Gerichts in engem Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage, so daß die Umwälzung der Tankhaftpflichtversicherung als zulässig anzusehen ist.