veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Wohnwertzuschlag

AG Wedding13 C 56/8416.01.1985MM 1985, 142

§ 5 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Wohnwertzuschlag kann nicht gefordert werden, da sich § 1 Abs. 2 I. MHV zu § 5 XII. BMG nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

... Die Geltendmachung des Wohnwertzuschlages gemäß § 5 XII. BMG i.V.m. § 1 Abs. 2 I. MHV ist ebenfalls nicht begründet, denn § 5 Abs. 2 XII. BMG ist in sich widersprüchlich, und § 1 Abs. 2 I. MHV entspricht nicht den Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage.

Es kann allerdings dahinstehen, ob § 5 als Ermächtigungsgrundlage mangels hinreichender Bestimmtheit gegen Art. 80 Abs. 1 GG unwirksam ist (vgl. AG Tiergarten Urt. v. 22. März 1984 - 2 C 11/84, MM 84 S. 197 ff.; AG Charlottenburg 6 C 224/84 und AG Schöneberg 4 C 150/84 beide MM 84, S. 225), denn § 1 Abs. 2 I. MHV zum XII. BMG hält sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm.

Gemäß § 5 Abs. 2 XII. BMG waren die Merkmale: Baualter, Wohnungsgröße sowie die nach § 2 Abs. 1 und 2 des MHG festgelegten Kriterien Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bei der 1. MHV zu beachten, diese berücksichtigt jedoch allein Baualter und Größe.

Da wesentliche Kriterien der Ermächtigungsgrundlage, die zu einer differenzierten Erfassung des jeweiligen Wohnwertes führen sollten, nicht bei Abfassung des § 1 Abs. 2 I. MHV berücksichtigt wurden, ist diese Vorschrift unwirksam, vgl. AG Charlottenburg 16 C 521/84 B, MM 84, S. 225. ...

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: A.A. die zuständige Berufungskammer - vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.1.1985 - 64 S 305/84 - Nr. 1 zu § 5 XII. BMG.