veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Wohnungsvermittlung

AG Charlottenburg2 C 878/8613.05.1987GE 1987, 1115

WohnVermG § 9 ; WohnungsmaklerVO ( Berlin) § 5

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wohnungsvermittlung; Wohnungsmaklervertrag; Formfreiheit

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Wohnungsmaklerverträge können formfrei geschlossen werden. Die Berliner VO zur Regelung der Entgelte für die Wohnungs- und Zimmervermietung ist durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung derogiert worden.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Das Gericht kann auch nicht der vom Kl. zitierten Entscheidung des Landgerichts Berlin - 51 S 337/63 - folgen. Das Berliner Wohnungsmaklerrecht ist - soweit es nicht in § 9 Wohnungsvermitt lungsgesetz ausdrücklich erwähnt worden ist - auch ohne ausdrückliche Aufhebungsanordnung dero giert worden. Die vom Landgericht Berlin vertretene Auffassung übersieht, daß die in § 5 der Berliner Wohnungsmaklerverordnung zwingend vorgeschriebene Verwendung des Vertragsmusters eine Verpflichtung zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe beinhaltet, die nach § 4 Wohnungsvermittlungs gesetz nicht zwingend vorgeschrieben worden ist. Insoweit liegt auch ein Widerspruch zwischen der Berliner Maklerverordnung und dem Wohnungsvermittlungsgesetz vor. Entgegen der Ansicht des Landgerichts kann es auch nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben, Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und die ungleich weniger ge wichtige Nichtverwendung des Vertragsmusters als Wirtschaftsstraftat.