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Wohnungseigentum

BayObLGBReg. 2 Z 136/8708.09.1988GE 1989, 523

WEG a.F. § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 1, 5

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wohnungseigentum; Verwalterentlastungsbeschluss als Billigung der Jahresabrechnung; Wohngeldforderung

Leitsätze

häufig von der Redaktion verfasst

1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zu gleich die Billigung der Jahresabrechnung.

2. Ein Wohnungseigentümer ist zur Zahlung von Wohngeld erst dann verpflichtet, wenn ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung vorliegt.

3. Solange ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt ist, bleibt er wirksame Grundlage für die Zahlungsverpflichtung des Wohnungseigentümers.

4. Sobald ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vorliegt, kann eine Wohngeldforderung nicht mehr auf den Wirtschaftsplan gestützt werden.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. dazu Heyer, Jahresabrechnung, Rechnungslegung und Wirtschaftsplan in der obergerichtlichen Rechtsprechung, GE 1989, 320 ff.

Wohnungseigentum — BayObLG BReg. 2 Z 136/87 — vera