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Wohnungsaufsichtspflicht

VG BerlinVG XIII A 275.7610.06.1977GE 1978, 103

WoAufG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zivilrechtliche Ansprüche und Verfahren nach WoAufG

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die zivilrechtlichen Einwendungen der Kl. hiergegen müssen unberücksichtigt bleiben, weil die Beseitigung von Wohnungsmißständen gerade unabhängig hiervon von der zuständigen Behörde gefordert werden kann.

Wohnungsaufsichtspflicht — VG Berlin VG XIII A 275.76 — vera