Wohnungsaufsichtspflicht
VG BerlinVG XIII A 275.7610.06.1977GE 1978, 103
WoAufG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zivilrechtliche Ansprüche und Verfahren nach WoAufG
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die zivilrechtlichen Einwendungen der Kl. hiergegen müssen unberücksichtigt bleiben, weil die Beseitigung von Wohnungsmißständen gerade unabhängig hiervon von der zuständigen Behörde gefordert werden kann.