Wohnung mit Sammelheizung, hier: Koksetagenheizung
§§ 2 MHG, 2 GVW
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Wohnung mit Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels für ehemals preisgebundene Altbauwohnungen liegt auch dann vor, wenn diese mit einer Koksetagenheizung ausgestattet ist.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Die Kl. begehren von den Bekl. die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel. Die Bekl. verweigern ihre Zustimmung mit der Begründung, ihre Wohnung sei in ein anderes Rasterfeld einzuordnen, da die in ihrer Wohnung eingebaut gewesene Koksetagenheizung nicht unter den Begriff Sammelheizung falle. Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kl. hatte Erfolg.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Zwar ist die in der Wohnung befindliche Gasetagenheizung bei der Bemessung des zugrunde zu legenden Wohnwertes außer acht zu lassen, da die Kl. mit schriftlicher Vereinbarung vom 2. Mai 1986 auf eine Mieterhöhung bezüglich der Gasetagenheizung verzichtet haben, jedoch war auch schon vor dem Einbau der Gasetagenheizung ein Verbundheizungssystem vorhanden gewesen. Somit stellt auch eine Koksetagenheizung eine Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels dar. Denn unter den Begriff "Sammelheizung", wie es auch im Berliner Mietspiegel aufgenommen ist, fallen nicht nur zentrale Heizungsanlagen, die eine Mehrheit von Wohnungen von einer außerhalb der Wohnungen befindlichen Feuerstelle (z. B. Fernheizung oder zentrale Heizstelle im Keller) beheizen, sondern auch alle Etagenheizungen, durch die alle Räume der Wohnung von einer Stelle aus beheizt werden (Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum § 4 MHG Rdn. 43). Mit Recht sieht daher der Berliner Mietspiegel die Etagenheizungen als eine Sammelheizung an, so daß auch die in der Wohnung der Bekl. gewesene Koksetagenheizung unter den Begriff "Sammelheizung" fällt. Denn durch eine Koksetagenheizung werden ebenfalls sämtliche Räume einer Wohnung mittels eines Verbundheizungssystems durch eine Feuerstelle beheizt.
Hinsichtlich ihres Bedienungskomforts ist zwar eine Koksetagenheizung nicht mit modernen Verbundheizungssystemen zu vergleichen, es fehlt aber jeder Anhaltspunkt dafür, daß die Ersteller des Berliner Mietspiegels eine Koksetagenheizung nicht unter den Begriff der Sammelheizung fassen wollten.