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Wohnberechtigungsschein

VG BerlinXIII A 282/7412.09.1975GE 1975, 758

§ 5 Abs. 4 WoBindG, § 25 II. WoBauG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Wohnberechtigungsschein; Wohnberechtigungsschein - räumliche Geltung, - Zeitpunkt für Ermittlung des Einkommens

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Ein im Land Berlin nach den im Bundesgebiet geltenden Einkommensgrenzen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur im Land Berlin.

2. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist Bezugspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens im Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.