Wohnberechtigungsschein
VG BerlinXIII A 282/7412.09.1975GE 1975, 758
§ 5 Abs. 4 WoBindG, § 25 II. WoBauG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Wohnberechtigungsschein; Wohnberechtigungsschein - räumliche Geltung, - Zeitpunkt für Ermittlung des Einkommens
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Ein im Land Berlin nach den im Bundesgebiet geltenden Einkommensgrenzen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur im Land Berlin.
2. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist Bezugspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens im Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.