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Wiederholte Zahlung von Betriebskostenabrechnungen als Zustimmung zur Umstellung von Bruttomiete auf Nettomiete

LG Potsdam11 S 7/0112.07.2001GE 2001, 1199; HE 2001, 338

BGB §§ 133, 242, 535, 812, 818

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

In der wiederholten Zahlung von Betriebskostenabrechnungen liegt eine stillschweigende Vereinbarung über die Umstellung einer Bruttomiete auf eine Nettomiete (Anschluß an BGH GE 2000, 1614).

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Ein Anspruch der Kl. gem. §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., 818 BGB besteht nicht.

Die Zahlungen auf Nebenkosten sind nicht rechtsgrundlos erfolgt. Die Kammer folgt insoweit der Auffassung der Bekl., die im Anschluß an einen Beschluß des XII. Zivilsenats des BGH vom 29.5.2000 - abgedruckt in GE 2000 Seite 1614 - die Ansicht vertreten, infolge der widerspruchslosen Zahlungen, insbesondere der Nachzahlungen auf Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1995 bis 1998, sei eine stillschweigende Vereinbarung über die Umlage von Betriebskosten zustande gekommen. Die vorliegende Fallkonstellation ist dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt - auf die genannte Entscheidung wird zur Verkürzung verwiesen - vergleichbar.

Der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über die Umlagefähigkeit von Nebenkosten steht hier auch weder eine unzureichende Bestimmtheit der Vereinbarung noch der Umstand entgegen, daß die Kl. die Zahlungen jeweils unter Vorbehalt geleistet und damit zu erkennen gegeben hätten, daß ein Einverständnis mit der Erhebung von Nebenkosten gerade nicht besteht.

Bezüglich der ausreichenden Bestimmtheit bestehen vor dem Hintergrund, daß die umzulegenden Betriebskosten in den Abrechnungen im einzelnen aufgeführt worden sind, keine Bedenken.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Umstellung einer Bruttomiete in eine Nettomiete bedarf der Vereinbarung der Parteien, also auch der Zustimmung des Mieters. Wenn bei einer Bruttomiete der Vermieter trotzdem über die Betriebskosten jährlich abrechnet und der Mieter dies anstandslos zahlt, kann darin eine Vertragsänderung liegen.

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die Mieter hatten eine Bruttomiete vereinbart; nach Erwerb des Hauses durch die Kläger rechneten diese mehrere Jahre lang über die Betriebskosten ab. Die jeweiligen Nachzahlungsbeträge wurden von den Mietern gezahlt. Später meinten sie, das sei zu Unrecht geschehen und verlangten Rückzahlung.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Mit Urteil vom 12. Juli 2001 schloß sich das Landgericht Potsdam (wie auch das Landgericht Berlin GE 2001, 552) der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, wonach der vorbehaltlosen wiederholten Zahlung aus Betriebskostenabrechnungen eine stillschweigende Zustimmung des Mieters zu einer Umstellung der Mietstruktur zu entnehmen ist.

Wiederholte Zahlung von Betriebskostenabrechnungen als Zustimmung zur Umstellung von Bruttomiete auf Nettomiete — LG Potsdam 11 S 7/01 — vera