Widerspruch gegen Mietfortsetzung
§ 568 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters bei Ende der Mietzeit; Widerspruchserklärung/gemäß § 568 BGB; Zweiwochenfrist/des § 568 BGB; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch vor Mietende
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter von Wohnraum kann grundsätzlich bereits vor dem Ende der Mietzeit - also auch vor Ablauf der Kündigungsfrist - seinen eindeutigen und endgültigen Willen, das Vertragsverhältnis in keinem Fall fortzusetzen, gegenüber dem Mieter zum Ausdruck bringen. In diesem Fall ist eine Wiederholung der Erklärung innerhalb der Zweiwochenfrist des § 568 BGB, das Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen, entbehrlich; es muß jedoch stets ein nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang zwischen Widerspruchserklärung und Ende der Mietzeit (Ende der Kündigungsfrist) bestehen.