Widerruf einer langjährig gestatteten Untervermietung
BGB §§ 985, 546 Abs. 1
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützten - und langjährigen - Gebrauchsüberlassung an Dritte berührt nach dem Widerruf der Gestattung die Rechte des Vermieters grundsätzlich nur dann in einem für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erheblichen Maße, wenn der Mieter nicht nur die Gebrauchsüberlassung fortgesetzt, sondern gleichzeitig auch einem von dem Vermieter nach Widerruf der Gestattung erwirkten gerichtlichen Titel auf Unterlassung der weiteren Gebrauchsüberlassung zuwider gehandelt hat.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Das Amtsgericht hat die Klage aus den im Ergebnis zutreffenden und die Berufungsangriffe bereits erschöpfenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die die Kammer Bezug nimmt und denen im Wesentlichen nichts mehr hinzuzufügen ist, abgewiesen.
Der Kl. kann die Räumung nicht gemäß §§ 985, 546 Abs. 1 BGB verlangen. Das Mietverhältnis besteht ungekündigt fort, da die streitgegenständlichen Kündigungen das Mietverhältnis nicht beendet haben. Die auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützte - und langjährige - Gebrauchsüberlassung an Dritte berührt selbst nach dem Widerruf der Gestattung die Rechte des Vermieters nur dann in einem für eine Kündigung hinreichend erheblichen Maße, wenn er vor deren Ausspruch einen Unterlassungstitel gegen den Mieter erwirkt hat (vgl. Kammer, Urt. v. 11. Oktober 2022 - 67 S 111/22, GE 2022, 1265 = BeckRS 2022, 28700, Tz. 26). An einem solchen aber fehlt es.
Hinweis
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Das Berufungsverfahren hat sich durch Rücknahme der Berufung erledigt.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung gestützten und langjährig erfolgten Untervermietung der gesamten Wohnung erfordert zunächst den Widerruf der Erlaubnis. Setzt der Mieter die Untervermietung trotzdem fort, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen. Erst wenn diese Klage erfolgreich war und der Mieter die Untervermietung dennoch fortsetzt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Dem Mieter war vor Jahren gestattet worden, die gesamte Wohnung unterzuvermieten. Dann widerrief der Vermieter die Gestattung und kündigte, weil der Mieter sein Verhalten nicht änderte. AG und LG wiesen die Räumungsklage ab.
Der Beschluss
häufig von der Redaktion verfasst
Das LG Berlin [ZK 67] setzt seine mit Urteil vom 11. Oktober 2022 (GE 2022, 1265) begonnene Rechtsprechung fort mit der Variante, dass im entschiedenen Fall die Untervermietungserlaubnis widerrufen worden war. Die auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützte – und langjährige – Gebrauchsüberlassung an Dritte reicht selbst nach deren Widerruf für eine Kündigung nicht aus. Der Vermieter muss vielmehr vor Ausspruch der Kündigung noch einen Unterlassungstitel gegen den Mieter erwirkt haben.