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Wertsicherungsklausel

BGHVIII ZR 84/7612.10.1977GE 1978, 243

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Wertsicherungsklausel; Schiedsgutachterklausel, Zeitpunkt der Mieterhöhung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Wertsicherungsklausel eines Mietvertrages, wonach bei einer bestimmten Änderung des Wertmessers die Vertragsparteien eine Änderung des Mietzinses verlangen können und wonach im Falle des Fehlschlagens einer Einigung hierüber ein Schiedsgutachter zu entscheiden hat, ist grundsätzlich dahin auszulegen, daß der vom Schiedsgutachter festgesetzte Mietzins von dem Zeitpunkt an gilt, in dem das Änderungsverlangen der Gegenseite zugegangen ist.