Wertsicherungsklausel
BGHVIII ZR 84/7612.10.1977GE 1978, 243
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Wertsicherungsklausel; Schiedsgutachterklausel, Zeitpunkt der Mieterhöhung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Wertsicherungsklausel eines Mietvertrages, wonach bei einer bestimmten Änderung des Wertmessers die Vertragsparteien eine Änderung des Mietzinses verlangen können und wonach im Falle des Fehlschlagens einer Einigung hierüber ein Schiedsgutachter zu entscheiden hat, ist grundsätzlich dahin auszulegen, daß der vom Schiedsgutachter festgesetzte Mietzins von dem Zeitpunkt an gilt, in dem das Änderungsverlangen der Gegenseite zugegangen ist.