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Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung

OVG BerlinOVG 7 B 65.8814.12.1988GE 1989, 571

§ 11 Abs. 5 Satz 3 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Wertausgleichszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen; Rechnungsunterlagen, Nichtvorlegen; Mitteilungspflicht des Vermieters; Teilung einer Wohnung; Wohnungsteile, nicht abgeschlossene

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Bei der Teilung einer Wohnung ist der bessere Wohnwert eines Teiles auch dann durch einen Zuschlag zur Miete auszugleichen, wenn die beiden neuen Wohnungsteile nicht in sich abgeschlossen sind.

2. Ein Wertverbesserungszuschlag kann nicht anerkannt werden, wenn der Vermieter seine Mitteilungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung verletzt, indem er die Rechnungsunterlagen über seine Modernisierungsmaßnahmen nicht vorlegt.

Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung — OVG Berlin OVG 7 B 65.88 — vera