Wert der Beschwer
LG Berlin62 T 132/8808.09.1988GE 1988, 1051
§ 511 a ZPO
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Wert der Beschwer; Instandsetzungsklage
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zum Wert der Beschwer für die Zulässigkeit einer Berufung (hier: Instandsetzungsklage).
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Kammer weist jedoch an dieser Stelle ergänzend darauf hin, daß nach der neuen Rechtsprechung des Landgerichts Berlin der Wert des § 511 a ZPO, nach dem sich die Zulässigkeit einer Berufung bestimmt, für Instandsetzungsklagen der vorliegenden Art nach dem 36fachen Monatsbetrag des angemessenen Minderungseinbehalts bestimmt. Wegen des für die Gebührenberechnung maßgeblichen wird dagegen auf die Regelung in § 16 GKG verwiesen, der entsprechend anzuwenden ist.