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Wechsel des Generalmieters und Untervermieters

BGHVIII ZR 192/8822.05.1989unveröffentlicht

§ 571 Abs. 1 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Wechsel des Generalmieters und Untervermieters; Generalmieter, Wechsel; Hauptmieter, Wechsel, Mietverhältnis, Eintritt in die Rechte und Pflichten; Vertragsparteien, Wechsel; Hauptmietvertrag, Auflösung; Zwischenvermietung, gewerbliche; Untermietverhältnis

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 571 Abs. 1 BGB ist auf den Wechsel des Hauptmieters nicht entsprechend anwendbar.

Wechsel des Generalmieters und Untervermieters — BGH VIII ZR 192/88 — vera