Wechsel des Generalmieters und Untervermieters
BGHVIII ZR 192/8822.05.1989unveröffentlicht
§ 571 Abs. 1 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Wechsel des Generalmieters und Untervermieters; Generalmieter, Wechsel; Hauptmieter, Wechsel, Mietverhältnis, Eintritt in die Rechte und Pflichten; Vertragsparteien, Wechsel; Hauptmietvertrag, Auflösung; Zwischenvermietung, gewerbliche; Untermietverhältnis
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 571 Abs. 1 BGB ist auf den Wechsel des Hauptmieters nicht entsprechend anwendbar.