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Vorrang verbrauchsabhängiger Abrechnung

BayObLGREMiet 3/8823.06.1988GE 1988, 887

§ 259 BGB , § 535 BGB, 2 HeizkostenV

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Vorrang verbrauchsabhängiger Abrechnung; Mietzinsvereinbarung, Warmmiete, Mietnebenkosten, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Abrechnung, verbrauchsabhängige, Pauschalmietzins

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vorrang der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung vor anderslautenden rechtsgeschäftlichen Bestimmungen gemäß § 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) vom 23. Februar 1981 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1984 (BGBl. I S. 592) gilt auch für einen Pauschalmietzins (sogenannte Warmmiete), den die Parteien vor Inkrafttreten der Verordnung vereinbart haben.