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Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung

OLG Dresden1 Reha S 36/1121.02.2011ZOV 2012, 47

StrRehaG §§ 1, 11

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung; Zweifel zu Lasten des Betroffenen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Voraussetzung für eine strafrechtliche Rehabilitierung ist, dass die Unterbringung des Betroffenen im Kinderheim politischer Verfolgung gedient hat oder ihr sachfremde Erwägungen zugrunde lagen. Insoweit verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren regelmäßig zu Lasten des Betroffenen aus.

(Leitsatz der Redaktion)

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Unterbringung des Betroffenen im Kinderheim politischer Verfolgung gedient hat oder ihr sachfremde Erwägungen zugrunde lagen. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine strafrechtliche Rehabilitierung. Insoweit verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren regelmäßig zu Lasten des Betroffenen aus (vgl. KG VIZ, 1994, 258 f.; BVerfG VIZ 2000, 376 f.).

Der dem Senat vorliegenden Akte des Referates Jugendhilfe des Rates des Kreises ... lassen sich auch keine Hinweise dafür entnehmen, dass die in der Beschwerdebegründung unter anderem angeführten Umstände, wie etwa der Besuch der Christenlehre oder das beabsichtigte illegale Verlassen der DDR, für die Anordnung der Heimerziehung entscheidend waren.

Soweit der Antragsteller darüber hinaus auf die psychischen Folgen seiner Heimunterbringung verweist, ist auch dies nicht geeignet, die Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung der Heimerziehung zu begründen. Es kommt für die Entscheidung über die Rehabilitierung nicht auf besondere Erschwernisse der Unterbringung an. Maßgeblich sind vielmehr die Gründe für die Einweisungsentscheidung. Der Senat verkennt hierbei nicht, dass der Betroffene unter dem Erlebten massiv zu leiden hatte.

Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung — OLG Dresden 1 Reha S 36/11 — vera