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Verwirkung des Kündigungsrechts

BGHVIII ZR 336/8123.03.1983unveröffentlicht

§ 554 a BGB, § 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Verwirkung des Kündigungsrechts; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung, verspätete; Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses

Nichtamtlicher Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Kündigung aus § 554 a BGB ist zwar an keine Frist gebunden, sie darf jedoch nicht unangemessen verzögert werden. Wartet der Betroffene mit der Kündigung zu lange, so folgt aus seinem Verhalten, daß ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zumutbar ist.