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Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung

OLG Karlsruhe3 REMiet 1/8716.03.1987GE 1987, 569; RiM 2, 1827

§ 553 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).