Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung
OLG Karlsruhe3 REMiet 1/8716.03.1987GE 1987, 569; RiM 2, 1827
§ 553 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
Rechtsentscheid
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Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).