veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Vertragsgemäßer Gebrauch

LG Berlin65 S 3/8413.07.1984GE 1984, 863

§ 535 BGB, § 550 BGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 BMG, § 2 Abs. 3 Satz 1 XII. BMG;

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Vertragsgemäßer Gebrauch; Vertragsmäßiger Gebrauch; Türspion; Klingelleitung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Baut sich der Mieter einen Türspion ein und legt er sich eine zusätzliche Klingelleitung, so liegen derartige Maßnahmen als nur geringfügige Eingriffe in die Substanz der Mietsache noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs und müssen vom Vermieter während der Mietzeit hingenommen werden; eine Beseitigung kann der Vermieter nicht vor Mietende verlangen.