Vertragsgemäßer Gebrauch
LG Berlin65 S 3/8413.07.1984GE 1984, 863
§ 535 BGB, § 550 BGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 BMG, § 2 Abs. 3 Satz 1 XII. BMG;
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Vertragsgemäßer Gebrauch; Vertragsmäßiger Gebrauch; Türspion; Klingelleitung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Baut sich der Mieter einen Türspion ein und legt er sich eine zusätzliche Klingelleitung, so liegen derartige Maßnahmen als nur geringfügige Eingriffe in die Substanz der Mietsache noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs und müssen vom Vermieter während der Mietzeit hingenommen werden; eine Beseitigung kann der Vermieter nicht vor Mietende verlangen.