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Verteilungsmaßstab für Nebenkosten

OLG Hamm4 REMiet 14/8227.09.1983GE 1984, 223; RiM 1, 1074; WM 83, 315

§ 242 BGB, § 315 BGB, § 316 BGB, § 535 BGB, § 259 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Verteilungsmaßstab für Nebenkosten; Nebenkosten, verbrauchsabhängige; Nebenkostenumlage; Verteilungsmaßstab; Umlage; Wohnflächenverhältnis; Flächenmaßstab; Billigkeit

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Haben die Parteien eines Wohnungsmietvertrages einen Verteilungsmaßstab für die vom Mieter zu tragenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Müll) nicht vereinbart, so ist die Verteilung dieser Nebenkosten durch den Vermieter unter die Mietparteien nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Verhältnis der verschiedenen Wohnungsflächengröße nicht schlechthin in jedem Falle unbillig i.S. der §§ 315, 316 BGB und deshalb unverbindlich. Die Beurteilung der Unbilligkeit ist vielmehr Sache der Prüfung des Einzelfalles.