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Vermittlungsprovision bei Altbauwohnung

KG329 OWi 307/8121.05.1982GE 1983, 121

§ 3 WiStG 1954 , § 1 PreisstopVO, § 2 PreisstopVO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Vermittlungsprovision bei Altbauwohnung; Mietpreisbindung; Gebühr für Vertragsabschluß

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Entgegennahme einer Gebühr für den Mietvertragsabschluß sowie einer Vermittlungsprovision verstößt bei preisgebundenen Altbauwohnungen gegen § 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Das AG hat die Betroffene wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen "Mietpreisvorschriften im Sinne des § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954" zu einer Geldbuße verurteilt und die Abführung des Mehrerlöses angeordnet. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Zuwiderhandlung gegen Mietpreisvorschriften für preisgebundenen Wohnraum in Berlin weiterhin nach den §§ 1 und 2 PreisstopVO zu ahnden; diese Bestimmungen gelten hier fort

Die Zahlung der Vertragsgebühr und der Provision war nach § 29 a Abs. 1 I. BMG unzulässig.