Vermittlungsprovision bei Altbauwohnung
§ 3 WiStG 1954 , § 1 PreisstopVO, § 2 PreisstopVO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Vermittlungsprovision bei Altbauwohnung; Mietpreisbindung; Gebühr für Vertragsabschluß
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Entgegennahme einer Gebühr für den Mietvertragsabschluß sowie einer Vermittlungsprovision verstößt bei preisgebundenen Altbauwohnungen gegen § 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Das AG hat die Betroffene wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen "Mietpreisvorschriften im Sinne des § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954" zu einer Geldbuße verurteilt und die Abführung des Mehrerlöses angeordnet. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Zuwiderhandlung gegen Mietpreisvorschriften für preisgebundenen Wohnraum in Berlin weiterhin nach den §§ 1 und 2 PreisstopVO zu ahnden; diese Bestimmungen gelten hier fort
Die Zahlung der Vertragsgebühr und der Provision war nach § 29 a Abs. 1 I. BMG unzulässig.