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Vermieterpfandrecht gegenüber Wegnahmerecht

BGHVIII ZR 136/8613.05.1987GE 1987, 1045; MDR 1987, 927; NJW 1987, 2861

§§ 547 a BGB, 202 Abs. 2 BGB, 558 BGB, 559 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Vermieterpfandrecht gegenüber Wegnahmerecht; Verjährung; Beendigung des Mietverhältnisses; Einrichtungen des Mieters, Wegnahmerecht; Wegnahmeduldungsanspruch, Verjährung; Vermieterpfandrecht, gegenüber Wegnahmerecht; Verjährung des Wegnahmerechts

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Macht der Vermieter gegenüber dem Verlangen des Mieters, die Wegnahme von Einrichtungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu dulden, ein Vermieterpfandrecht geltend, so wird dadurch der Lauf der Verjährungsfrist für den Wegnahmeduldungsanspruch nicht gehemmt (§ 202 Abs. 2 BGB analog).