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Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau

LG Berlin64 S 196/8710.11.1987GE 1988, 411

§ 276 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, Kostenersatz

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.