Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau
LG Berlin64 S 196/8710.11.1987GE 1988, 411
§ 276 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, Kostenersatz
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.