Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten
OLG Hamburg4 U 242/8719.01.1988GE 1988, 195
§ 535 BGB, § 812 BGB, § 195 BGB, § 197 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten; Mietnebenkosten, Überzahlung, Heizkosten, Rückforderung, ungerechtfertigte Bereicherung, Rückforderungsanspruch, Verjährungsfrist
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Heizkosten bei fortbestehendem Mietverhältnis verjähren nach Ablauf von vier Jahren.