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Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten

OLG Hamburg4 U 242/8719.01.1988GE 1988, 195

§ 535 BGB, § 812 BGB, § 195 BGB, § 197 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten; Mietnebenkosten, Überzahlung, Heizkosten, Rückforderung, ungerechtfertigte Bereicherung, Rückforderungsanspruch, Verjährungsfrist

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Heizkosten bei fortbestehendem Mietverhältnis verjähren nach Ablauf von vier Jahren.