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Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters

BGHVIII ZR 286/8812.07.1988GE 1990, 902

§ 558 BGB, § 812 BGB, § 547 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters; Aufwendungen des Mieters; Aufwendungsersatzanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters; Verwendungsersatzanspruch; Verjährung, Bereicherungsanspruch

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Macht der Mieter eines Hausgrundstückes Aufwendungen auf die Mietsache in der Erwartung, seine Ehefrau werde dieses erben, und wird seine Erwartung später enttäuscht, so verjährt der ihm dann zustehende Bereicherungsanspruch nicht nach § 558 BGB.