Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters
BGHVIII ZR 286/8812.07.1988GE 1990, 902
§ 558 BGB, § 812 BGB, § 547 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters; Aufwendungen des Mieters; Aufwendungsersatzanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters; Verwendungsersatzanspruch; Verjährung, Bereicherungsanspruch
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Macht der Mieter eines Hausgrundstückes Aufwendungen auf die Mietsache in der Erwartung, seine Ehefrau werde dieses erben, und wird seine Erwartung später enttäuscht, so verjährt der ihm dann zustehende Bereicherungsanspruch nicht nach § 558 BGB.