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Unzulässige Forderung von Heizungsbedienungskosten

AG Charlottenburg16 C 59/7722.02.1977GE 1977, 562

§ 812 BGB, § 276 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unzulässige Forderung von Heizungsbedienungskosten; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatzanspruch des Mieters; Heizkostenabrechnung; Ölzentralheizung; Hauswartkosten; Bedienungskosten

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Hat der Vermieter bei automatischen Heizungsanlagen vor dem Urteil des Kammergerichts vom 26. April 1976 (GE 76, 762) Hauswartkosten für die Bedienung in die Heizkostenabrechnung eingestellt, so hat der Mieter in Höhe der von ihm gezahlten Anteile einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Bekl. ist gem. Ziff. 2 Abs. 8 Satz 5 der durch § 6 des Mietvertrages vereinbarten Allgemeinen Vertragsbestimmungen gehalten, über die von den Kl. geleisteten Heizkostenvorschüsse abzurechnen. Diese aus der mietvertraglichen Treuepflicht folgende Obliegenheit ist von der Bekl. dadurch verletzt worden, daß sie in der Heizkostenabrechnung 1974/75 einen Hauswartlohnanteil als Bedienungskosten umgelegt hat, obwohl das Mietobjekt mit einer vollautomatischen Ölzentralheizung ausgestattet ist und eine nennenswerte kostenverursachende Bedienung entfällt (vgl. hierzu LG Frankfurt WM 1957, 47; LG Düsseldorf ZMR 1958, 108; LG Wuppertal, WM 1969, 126; LG Essen, ZMR 70, 303; LG Aachen, WM 1976, 180; KG Urteil v. 26. April 1976 - 8 U 1871/74 - ).

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. dazu die Anmerkung von SCHLÄGER, GE 77, 563