Unzulässige Forderung von Heizungsbedienungskosten
§ 812 BGB, § 276 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Unzulässige Forderung von Heizungsbedienungskosten; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatzanspruch des Mieters; Heizkostenabrechnung; Ölzentralheizung; Hauswartkosten; Bedienungskosten
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Hat der Vermieter bei automatischen Heizungsanlagen vor dem Urteil des Kammergerichts vom 26. April 1976 (GE 76, 762) Hauswartkosten für die Bedienung in die Heizkostenabrechnung eingestellt, so hat der Mieter in Höhe der von ihm gezahlten Anteile einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Bekl. ist gem. Ziff. 2 Abs. 8 Satz 5 der durch § 6 des Mietvertrages vereinbarten Allgemeinen Vertragsbestimmungen gehalten, über die von den Kl. geleisteten Heizkostenvorschüsse abzurechnen. Diese aus der mietvertraglichen Treuepflicht folgende Obliegenheit ist von der Bekl. dadurch verletzt worden, daß sie in der Heizkostenabrechnung 1974/75 einen Hauswartlohnanteil als Bedienungskosten umgelegt hat, obwohl das Mietobjekt mit einer vollautomatischen Ölzentralheizung ausgestattet ist und eine nennenswerte kostenverursachende Bedienung entfällt (vgl. hierzu LG Frankfurt WM 1957, 47; LG Düsseldorf ZMR 1958, 108; LG Wuppertal, WM 1969, 126; LG Essen, ZMR 70, 303; LG Aachen, WM 1976, 180; KG Urteil v. 26. April 1976 - 8 U 1871/74 - ).
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. dazu die Anmerkung von SCHLÄGER, GE 77, 563