veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand

BGHVIII ZR 71/8625.03.1987MDR 1987, 838; NJW 1987, 2506

§ 554 BGB, § 242 BGB, § 9 AGBG, § 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand; Formularmietvertrag; Gewerberaummietverhältnis; Kündigungsklausel, Mietzinsrückstand; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes, vereinbartes Verfahren; Kündigungsverfahren, formularmäßig vereinbartes; Formularklausel, unwirksame

Leitsatz (nichtamtlicher)

häufig von der Redaktion verfasst

Eine in einem formularmäßigen Mietvertrag über gewerbliche Räume enthaltene Klausel, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, "wenn der Mieter mit der Zahlung einer Mietzinsrate ganz oder teilweise länger als einen Monat nach Zahlungsaufforderung trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist", ist unwirksam.

Gleichwohl muß der Vermieter bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges das in der unwirksamen Klausel hierfür vorgesehene Verfahren (Zahlungsaufforderung, schriftliche Mahnung) einhalten.

Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand — BGH VIII ZR 71/86 — vera