Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand
§ 554 BGB, § 242 BGB, § 9 AGBG, § 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand; Formularmietvertrag; Gewerberaummietverhältnis; Kündigungsklausel, Mietzinsrückstand; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes, vereinbartes Verfahren; Kündigungsverfahren, formularmäßig vereinbartes; Formularklausel, unwirksame
Leitsatz (nichtamtlicher)
häufig von der Redaktion verfasst
Eine in einem formularmäßigen Mietvertrag über gewerbliche Räume enthaltene Klausel, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, "wenn der Mieter mit der Zahlung einer Mietzinsrate ganz oder teilweise länger als einen Monat nach Zahlungsaufforderung trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist", ist unwirksam.
Gleichwohl muß der Vermieter bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges das in der unwirksamen Klausel hierfür vorgesehene Verfahren (Zahlungsaufforderung, schriftliche Mahnung) einhalten.