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Unterlassungsgebot des Verfügungsberechtigten

BGHIII ZR 302/0126.09.2002unveröffentlicht

VermG § 3 Abs.3 Satz 2 Buchst.b

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unterlassungsgebot des Verfügungsberechtigten; Bewirtschaftungsmaßnahme; Heizungsaustausch als Bewirtschaftungsmaßnahme

Nichtamtlicher Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Einbau einer neuen Gaszentralheizung kann nur dann als zustimmungsfreie Maßnahme des Verfügungsberechtigen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG angesehen werden, wenn die vorher vorhandene Kohlezentralheizung nicht mehr betrieben werden durfte.

Gründe

Wortlaut des Gerichts

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Revision erhebt zwar zu Recht Bedenken gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Einbau der neuen Gaszentralheizung könne als Maßnahme der Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts nur dann als erforderlich im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG angesehen werden, wenn die vorher vorhandene Kohlezentralheizung nicht mehr habe betrieben werden dürfen. Die Revisionserwiderung weist jedoch zutreffend darauf hin, daß der Vortrag der Kl. in bezug auf die Eigennutzung und Teilvermietung des Gebäudes und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Objekts nicht hinreichend substantiiert ist, um den Austausch der Kohlezentralheizung durch eine Gaszentralheizung als eine nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahme qualifizieren zu können (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. April 2002 - III ZR 4/01 - NJW 2002, 2242, 2245). Daß es sich hierbei um eine - vielleicht wünschenswerte - Modernisierung gehandelt haben mag, genügt für sich allein nicht, um eine Kostenerstattungspflicht der Bekl. anzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2001 - III ZR 283/00 - WM 2001, 1346, 1347 f.).

Auch im übrigen enthält das Berufungsurteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Kl..

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