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Ungezieferbekämpfung

AG Köln209 C 146/9807.07.1998WuM 2000, 213

MHG § 4

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ungezieferbekämpfung; Ungeziefer; Umlage; Kosten; Verursachung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Kosten für eine Ungezieferbekämpfung sind dann nicht auf alle Mieter umlegbar, wenn der Ungezieferbefall durch einen der Mieter verursacht worden ist.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die in der Abrechnung enthaltenen Kosten für Ungezieferbekämpfung sind völlig aus der Abrechnung zu streichen. Zwar sind grundsätzlich Kosten der Ungezieferbekämpfung nach den Regelungen des Mietvertrages umlagefähig, dies gilt jedoch nicht, wenn der Ungezieferbefall durch einen der Mieter verursacht worden ist. In diesem Fall kann der Vermieter sich an den Verursacher halten. Daß der Ungezieferbefall durch den Imbißbetrieb des Hauses verursacht worden ist, haben die Kl. nicht bestritten.

Ungezieferbekämpfung — AG Köln 209 C 146/98 — vera