Ungezieferbekämpfung
MHG § 4
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ungezieferbekämpfung; Ungeziefer; Umlage; Kosten; Verursachung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Kosten für eine Ungezieferbekämpfung sind dann nicht auf alle Mieter umlegbar, wenn der Ungezieferbefall durch einen der Mieter verursacht worden ist.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die in der Abrechnung enthaltenen Kosten für Ungezieferbekämpfung sind völlig aus der Abrechnung zu streichen. Zwar sind grundsätzlich Kosten der Ungezieferbekämpfung nach den Regelungen des Mietvertrages umlagefähig, dies gilt jedoch nicht, wenn der Ungezieferbefall durch einen der Mieter verursacht worden ist. In diesem Fall kann der Vermieter sich an den Verursacher halten. Daß der Ungezieferbefall durch den Imbißbetrieb des Hauses verursacht worden ist, haben die Kl. nicht bestritten.