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Unerlaubte Untervermietung

OLG Hamburg4 U 130/8117.12.1981MM 1982, 8 S. 14; RiM 1, 430

§ 553 BGB, § 564 b BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch, vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung, unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte, unerlaubte; berechtigtes Interesse des Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. auch OLG Frankfurt - 20 RE Miet 4/88 - RE v. 10.10.1988, S. ...