Unerlaubte Untervermietung
OLG Hamburg4 U 130/8117.12.1981MM 1982, 8 S. 14; RiM 1, 430
§ 553 BGB, § 564 b BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch, vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung, unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte, unerlaubte; berechtigtes Interesse des Vermieters
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. auch OLG Frankfurt - 20 RE Miet 4/88 - RE v. 10.10.1988, S. ...