Unerlaubte Untervermietung
BGHVIII ZR 186/8328.11.1984GE 1985, 257
§§ 553, 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Unerlaubte Untervermietung; Kündigungsgrund; Mietsache; vertragsmäßiger Gebrauch; vertragswidriger Gebrauch; Überlassung an Dritten; Untervermietung, unbefugte; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, außerordentliche; Abmahnung; Vermieterrecht, Beeinträchtigung; Dauerschuldverhältnis, personalbezogenes
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Beläßt der Mieter einen Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.