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Unerlaubte Untervermietung

BGHVIII ZR 186/8328.11.1984GE 1985, 257

§§ 553, 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unerlaubte Untervermietung; Kündigungsgrund; Mietsache; vertragsmäßiger Gebrauch; vertragswidriger Gebrauch; Überlassung an Dritten; Untervermietung, unbefugte; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, außerordentliche; Abmahnung; Vermieterrecht, Beeinträchtigung; Dauerschuldverhältnis, personalbezogenes

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Beläßt der Mieter einen Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.