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Unbefugte Gebrauchsüberlassung

OLG Frankfurt a. M.20 REMiet 4/8810.10.1988GE 1988, 1109

§ 553 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Gebrauch, vertragswidriger; Gebrauchsüberlassung, unbefugte; Rechtsbeeinträchtigung, Vermieter

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).