Unbefugte Gebrauchsüberlassung
OLG Frankfurt a. M.20 REMiet 4/8810.10.1988GE 1988, 1109
§ 553 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Gebrauch, vertragswidriger; Gebrauchsüberlassung, unbefugte; Rechtsbeeinträchtigung, Vermieter
Rechtsentscheid
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Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).