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Umlegungsmaßstab für Modernisierungsaufwand

VG BerlinVG 14 A 303.8113.12.1982GE 1983, 755

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Umlegungsmaßstab für Modernisierungsaufwand; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Wohnfläche, beheizte

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Frage, was unter beheizter Wohnfläche zu verstehen ist.

Sachverhalt

Wortlaut des Gerichts

Der Kl. meint, daß der Bekl. bei der Festsetzung des Wohnwertverbesserungszuschlages für eine Reihe von Modernisierungsarbeiten, u. a. den Einbau einer ölbefeuerten Warmwasserzentralheizungsanlage, einen unrichtigen Umlegungsmaßstab angewendet habe. Nach Ansicht des Kl. hätten die Modernisierungskosten nach der Wohnfläche umgelegt werden müssen, da diese der "beheizten" Wohnfläche entsprächen. Zwar seien in der Regel nur solche Räume zu der beheizten Fläche zu rechnen, die mit eigenen Heizkörpern ausgestattet seien. Hier seien jedoch die Heizkörper so dimensioniert worden, daß sie auch den Wärmebedarf des Flures mit abdeckten. Die Klage wurde abgewiesen.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kammer folgt den zutreffenden Gründen des Widerspruchsbescheides (vgl. Art. 2 § 2 des Entlastungsgesetzes). Ergänzend weist sie auf folgendes hin: Die Auslegung des Begriffes "beheizte Fläche" durch den Bekl. orientiert sich an der Normvorschrift DIN 4701. Hiernach sind "beheizte" Wohnflächen die Räume, in denen ein Heizkörper angebracht ist.