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Umlegung von Heizkosten außerhalb der Heizperiode

AG Tiergarten5 C 163/8704.05.1987GE 1987, 885

§ 7 Abs. 1 HeizkostenVO, § 315 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Umlegung von Heizkosten außerhalb der Heizperiode; Mietnebenkosten; Beendigung des Mietverhältnisses; Heizkostenabrechnung; Mieterwechsel

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Umlegung von Heizkosten, die außerhalb der Heizperiode anfallen, bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Bekl. kann keine Forderungen aus der Heizkostenabrechnung vom 28.1.1987 geltend machen. Diese Abrechnung betrifft allein den Monat Mai 1985; die Abrechnung ist unrichtig, so daß ein etwaiger Anspruch des Bekl. nicht fällig ist.

Der Bekl. hat 50 % der Heizkosten verbrauchsunabhängig nach Quadratmetern umgelegt. Dies ist im vorliegenden Fall unbillig (§ 315 BGB) und damit unwirksam, da es sich um die Heizkosten außerhalb der Heizperiode handelt. Der Bekl. kann nicht für einen Monat außerhalb der Heizperiode den Durchschnitt der Heizkosten während des Winters zugrundelegen, sondern muß in etwa den tatsächlichen Verbrauch ermitteln.