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Übernahme des alten Mietvertrages durch einen Dritten

BGHIX ZR 173/8420.06.1985NJW 1985, 2528

§ 398 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Übernahme des alten Mietvertrages durch einen Dritten; Vertragsübernahme; Mietvertrag; Auswechselung einer Vertragspartei

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Vertragsübernahme kann ohne Neuabschluß des Vertrages durch Rechtsnachfolge in den alten Vertrag herbeigeführt werden.

Übernahme des alten Mietvertrages durch einen Dritten — BGH IX ZR 173/84 — vera