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Überlassung von Wohnraum an Dritte

OLG Hamm4 REMiet 1/8217.08.1982RiM 1, 748

§ 549 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum, Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums, an Dritte; Mitgebrauch, unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; Gebrauchsüberlassung, Aufnahme in den Haushalt

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 549 Abs. 2 BGB ... ist unmittelbar auch dann anzuwenden, wenn der Mieter einen Dritten, der weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung für dauernd in den Haushalt aufnimmt, ohne ihm im Wege der Untermiete einen bestimmten Teil der Wohnung zum alleinigen Eigengebrauch zu überlassen.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. zum berechtigten Interesse: BGH, RE v. 3.10.1984 - VIII ARZ 2/84 - S. ...