veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Überlassung des Wohnraums an Dritte

BGHVIII ARZ 2/8403.10.1984GE 1985, 85, 87

§ 549 Abs. 2 BGB, Art. 1, 2 ff.

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Überlassung des Wohnraums an Dritte; Wohngemeinschaft; Mietsache, vertragsgemäßer Gebrauch, Überlassung an Dritte; Untervermietung; Lebensgemeinschaft; Zumutbarkeit

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Es hängt von der Darlegung der tatsächlichen Gründe im Einzelfall ab, ob der Wunsch des Mieters, im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit dritten Personen gleichen oder anderen Geschlechts eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft zu bilden, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt.

Eine Berücksichtigung der Belange des Vermieters findet dabei nur unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BGB statt.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung

Überlassung des Wohnraums an Dritte — BGH VIII ARZ 2/84 — vera