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Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens

OVG BerlinOVG 7 B 72.8807.02.1989GE 1989, 569

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben, stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben, Zwischenzustand; Wertverbesserung, Beurteilung; Gasetagenheizung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht.

2. Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.