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Streitwert/Instandsetzungsklage

LG Berlin62 S 32/8627.10.1986MM 1987, 33

§ 3 ZPO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Streitwert/Instandsetzungsklage; Instandsetzungsklage/Streitwert; Mängelbeseitigungsklage/Streitwert; Streitwert/Mängelbeseitigungsklage

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Wert einer Instandsetzungsklage bemißt sich nach dem 12fachen Wert der monatlichen Minderung, da dies in entsprechender Anwendung des § 16 GKG dem wahren Wert des Klagebegehrens hinreichend Rechnung trägt.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Die Kammer hat diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben und setzt nunmehr einen Dreijahresbetrag an.