Streitwert/Instandsetzungsklage
LG Berlin62 S 32/8627.10.1986MM 1987, 33
§ 3 ZPO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Streitwert/Instandsetzungsklage; Instandsetzungsklage/Streitwert; Mängelbeseitigungsklage/Streitwert; Streitwert/Mängelbeseitigungsklage
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Wert einer Instandsetzungsklage bemißt sich nach dem 12fachen Wert der monatlichen Minderung, da dies in entsprechender Anwendung des § 16 GKG dem wahren Wert des Klagebegehrens hinreichend Rechnung trägt.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Die Kammer hat diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben und setzt nunmehr einen Dreijahresbetrag an.