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Streitwert

BGHV ZR 397/9615.01.1998ZOV 1998, 415

ZPO § 3

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Streitwert; Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zum Wert der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Maßgebend für die Bewertung der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung ist nicht das vom Kl. unterbreitete Angebot, sondern der Verkehrswert des Grundstücks, den das Berufungsgericht - vom Kl. unbeanstandet - mit 241.960 DM angenommen hat. Unter Berücksichtigung eines 20 %igen Abschlags folgt daraus der vom Berufungsgericht festgesetzte und vom Senat übernommene Streitwert in Höhe von 193.600 DM.