Streitwert
BGHV ZR 397/9615.01.1998ZOV 1998, 415
ZPO § 3
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Streitwert; Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zum Wert der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Maßgebend für die Bewertung der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung ist nicht das vom Kl. unterbreitete Angebot, sondern der Verkehrswert des Grundstücks, den das Berufungsgericht - vom Kl. unbeanstandet - mit 241.960 DM angenommen hat. Unter Berücksichtigung eines 20 %igen Abschlags folgt daraus der vom Berufungsgericht festgesetzte und vom Senat übernommene Streitwert in Höhe von 193.600 DM.